Beratung - Weiterbildung - Information für Interessenvertretungen

Broschüren & Flyer

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Lieferketten: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

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Lieferketten: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Die vielen Lieferkettenstörungen und Versorgungsengpässe machen uns bewusst, wie global vernetzt unsere Wirtschaft ist. Stabile und unbelastete Lieferbeziehungen sowie eine Versorgung mit nachhaltigen Energien, Rohstoffen und Produkten gewinnen eine immer höhere Bedeutung. Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften steht längst auch im Fokus aktueller EU-Initiativen und der deutschen Gesetzgebung. Aktuell ist die EU-Kommission mit einem EU-weiten Import- und Exportverbot für alle Güter befasst, die nachweislich mittels Zwangsarbeit entstanden sind. In Kürze tritt ein noch viel weitergehendes Gesetz in Kraft: das so genannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet es Unternehmen, in ihren Lieferketten gezielt auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu achten und dies zu dokumentieren. Die externen Lieferbeziehungen des Unternehmens sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz bislang kaum ein Feld für Betriebsräte. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz. Für welche Unternehmen das neue Lieferkettengesetz gilt, wie sich das Betriebsverfassungsgesetz ändert und was die Neuerungen für die Unternehmen und den Betriebsrat bedeuten, erläutert unser aktuelles White Paper zu diesem Thema.

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Gebrauchsanleitung zur Mitbestimmung bei IT- und Digitalisierungsprojekten

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Gebrauchsanleitung zur Mitbestimmung bei IT- und Digitalisierungsprojekten

Digitalisierung scheint auf den ersten Blick also eine große Herausforderung für die Interessenvertretung, ihre klassische Mitbestimmung bei IT-Projekten wahrzunehmen. Die Menge an neuen IT-Systemen, deren Komplexität und die Neuerungen in der Projektorganisation haben weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretung, dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu begegnen und Digitalisierung gemeinsam vertrauensvoll gestalten zu können.

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Handlungshilfe für Betriebsräte – Agile Arbeit

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Handlungshilfe für Betriebsräte – Agile Arbeit

Agiles Arbeiten bedeutet mehr Selbstorganisation und mehr Verantwortung für Arbeitsplanung und Ergebnisse in den Teams. In Verbindung mit den ständig steigenden Anforderungen kann das zu erheblichem Termin- und Leistungsdruck, Konflikten im Team und starken psychischen und physischen Belastungen führen.

Die Handlungshilfe stellt das agile Konzept vor, beschreibt die Ursachen gesundheitlicher Gefährdungen und macht Vorschläge, wie die Arbeit im Interesse von Beschäftigten gestaltet werden kann. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen Interessenvertretungen ihre Mitbestimmung wahrnehmen und gemeinsam mit den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen durchsetzen.

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Gesundheitsnavi – Digitalisierung gesund im Betrieb gestalten

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Gesundheitsnavi – Digitalisierung gesund im Betrieb gestalten

Das Gesundheitsnavi stellt ein praxisorientiertes Werkzeug für den Betriebsrat dar. Es hilft dabei, den Zusammenhang zwischen Digitalisierung einerseits und der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten andererseits systematisch und proaktiv in den Blick zu nehmen. Er dient als Orientierungshilfe für die Einschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigten im eigenen Unternehmen.

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Neue Regelungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht (StaRUG)

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Neue Regelungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht (StaRUG)

Zum 01.01.2021 trat mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) ein Gesetzespaket in Kraft, das das Sanierungs- und Insolvenzrecht fortentwickeln soll. In Gestalt des „Hauptgesetzes“ Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll es Restrukturierungsverfahren fördern, mit deren Hilfe Insolvenzen abgewendet werden können.

Das ist ein wichtiges Signal. Es soll aus Gesetzgebersicht also vielmehr um ein Retten und nachhaltiges „Wieder-fit-Machen“ der Unternehmen gehen und nicht sofort um eine Abwicklung.

Die neuen Möglichkeiten sollten aktiv genutzt werden, um Restrukturierungsprozesse frühzeitig anzustoßen und so den mühsamen – und gerade für die Beschäftigten oftmals verlustreichen – Weg eines Insolvenzverfahrens zu verhindern.

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Mobile Arbeit und Homeoffice in Pandemiezeiten

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Mobile Arbeit und Homeoffice in Pandemiezeiten

Die Vorteile zur Nutzung mobiler Arbeit / Homeoffice sind vielfältig. Mindestens genauso vielfältig sind aber die Herausforderungen für Unternehmen, Interessenvertretungen und Beschäftigte bei der Umsetzung, gerade in hektischen Krisenzeiten. Wir empfehlen daher, eine befristete Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Umsetzung von mobiler Arbeit und Homeoffice für die Zeit der Pandemie abzuschließen. In dieser sollten sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretung festgeschrieben sein. Ziel ist es dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Beschäftigte und Betrieb vor potenziellen Gefahren zu schützen und die Mitbestimmung sicherzustellen.

 

Unter dem Titel " Mobile Arbeit und Homeoffice in Pandemiezeiten" bietet die TBS betrieblichen Interessenvertretungen eine aktuelle Handlungshilfe zum kostenlosen Download

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Transformations-Innovations-Navigator (TIN)

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Transformations-Innovations-Navigator (TIN)

Methodik und Beispiel für eine mittelfristige Beschäftigungsperspektive im Transformationsprozess, exemplarisch betrieblich und regional, entwickelt durch die TBS NRW zusammen mit der IG Metall Köln-Leverkusen und der bsb GmbH.

Die Erstellung und Erprobung wurde gefördert vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung, Referat Personalmanagement und Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung

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DIGITALISIERUNG / Qualifizierung offensiv angehen!

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DIGITALISIERUNG / Qualifizierung offensiv angehen!

Das Projekt „Arbeit 2020 in NRW” hat bis heute viele Erkenntnisse und insbesondere konkrete Ansätze in der Gestaltung von Digitalisierung und „Arbeit 4.0“ offengelegt und Lösungen mit den Beschäftigten und Arbeitgebern erarbeitet. Das Projekt zeigt, dass neue Methoden und Strukturen im Betrieb entwickelt werden müssen, damit Digitalisierung mitbestimmt in den Betrieben gestaltet werden kann.

Neben den Veränderungsprozessen zeigt die Broschüre einige Wege, die in verschiedenen Vereinbarungen und betrieblichen Regelungen umgesetzt wurden.

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