Interview der GIB zum TBS-Transformationsprojekt "Transformation gestalten – Orientierung für Interessenvertretungen"
Viele Menschen nutzen Wearables im Alltag, z. B. beim Joggen. Was im Privatleben schon recht weitverbreitet ist, interessiert nun auch die Unternehmen. Das eröffnet ganz neue Herausforderungen für den Beschäftigtendatenschutz.
Der komplette Artikel hier zum Download oder auf der Webseite der Computer & Arbeit unter www.cua-web.de
Zielsetzung dieser Handlungshilfe ist es, dem Betriebsrat eine Gebrauchsanleitung an die Hand zu geben, um IT-Projekte proaktiv von Anfang bis Ende mitzugestalten und Mitbestimmung auf mehreren Ebenen systematisch und verbindlich wahrnehmen zu können.
Herausgeber: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ǀ Bundesverwaltung Fachbereich Verkehr Busse und Bahnen
Arbeitsschutz Führung – vor allem »schlechte Führung« – ist in aller Munde. In vielen Beschäftigtenbefragungen und Gefährdungsbeurteilungen wird mangelndes
Führungsverhalten als einer der Hauptbelastungsfaktoren von Beschäftigten genannt. Aber was ist denn nun gute Führung? Und wie können Sie darauf Einfluss nehmen?
INFORMATIONSDIENST 8 | 2020 , Seite 5 - 8
Bei Digitalisierungsprojekten besteht ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Unternehmen und jenen der Beschäftigten. Um sinnvoll zu reagieren, muss man verstehen, worum es überhaupt geht. MES, BDE, MDE, ERP? Unser Autor erklärt den Buchstabensalat.
Computer und Arbeit, 10 | 2019, Seite 21 - 24
Die Elektronische Akte (E-Akte) als strukturierte Ablage für Dokumente und Informationen bildet das Fundament, auf der Arbeitsprozesse, Kommunikation und Zusammenarbeit der Verwaltung aufbauen können. Idealerweise haben die berechtigten Beschäftigten schnell und übersichtlich Zugriff auf die benötigten Dateien …
Computer und Arbeit, 1 | 2020, Seite 25 - 27
Neue IT-Anwendungen ändern Arbeitsprozesse oder strukturieren gleich die gesamte Arbeitsorganisation um. Und das alles zur Steigerung der Produktivität und Effizienz. Das funktioniert aber nur mit benutzerfreundlicher Software.
Computer und Arbeit, 9 | 2019, Seite 12 - 15
Die Digitalisierung spült ständig Softwareanwendungen in die Betriebe. Diese können Beschäftigte ent-, aber auch extrem belasten. Umso wichtiger wird die Softwareergonomie als Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Computer und Arbeit, 9 | 2019, Seite 8 - 11
Und täglich grüßt der neue Bildschirmarbeitsplatz. Bei Desk-Sharing haben Mitarbeiter keinen fest zugewiesenen Schreibtisch mehr, sondern kommen morgens ins Büro und wählen täglich einen neuen Arbeitsplatz. Welche Auswirkungen hat dieses Kon- zept für Ergonomie und Arbeitsschutz? Wir sagen es Ihnen!
Arbeitsschutz und Mitbestimmung, 9 | 2019, Seite 8 - 9
„Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“ der Technologieberatungsstelle (TBS) beim DGB NRW e.V.
Menschen in Leiharbeit oder mit Werkverträgen sind gegenüber der Stammbelegschaft oft benachteiligt, nicht selten auch unrechtmäßig. Um hier aufzuklären, riefen der DGB NRW und das Arbeitsministerium in Nordrhein Westfalen 2008 das Projekt „Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“ ins Leben. Zu den drei Beraterinnen und Beratern der Service-Hotline, die bei der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V. angesiedelt ist, zählt Katja Köhler.
G.I.B.INFO, 3/19, Seite 46 - 50
Der Pandemie kompetent im Arbeits- und Gesundheitsschutz begegnen
Die TBS hat einen Kurzcheck entwickelt, er bietet eine grobe Einschätzung für betriebliche Interessenvertretungen, ob im eigenen Betrieb aktuell ausreichende Organisationsstrukturen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG) sowie Schutzmaßnahmen für den Pandemiefall vorhanden sind. Außerdem ermöglicht die Checkliste eine Verortung dahingehend, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine hinreichende Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorhanden ist.
Bei der Beantwortung einer Frage mit „Nein“ ist im Gremium zu prüfen, ob aktuell und kurzfristig ein Handlungsbedarf und Mitbestimmungstatbestand besteht.
Die Vorteile zur Nutzung mobiler Arbeit / Homeoffice sind vielfältig. Mindestens genauso vielfältig sind aber die Herausforderungen für Unternehmen, Interessenvertretungen und Beschäftigte bei der Umsetzung, gerade in hektischen Krisenzeiten. Wir empfehlen daher, eine befristete Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Umsetzung von mobiler Arbeit und Homeoffice für die Zeit der Pandemie abzuschließen. In dieser sollten sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretung festgeschrieben sein. Ziel ist es dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Beschäftigte und Betrieb vor potenziellen Gefahren zu schützen und die Mitbestimmung sicherzustellen.
Unter dem Titel " Mobile Arbeit und Homeoffice in Pandemiezeiten" bietet die TBS betrieblichen Interessenvertretungen eine aktuelle Handlungshilfe zum kostenlosen Download