Beratung - Weiterbildung - Information für Interessenvertretungen

Recht auf Seminar

Rechtsgrundlagen

Die Interessenvertretungen können einen Anspruch auf Schulung für ihre Mitglieder geltend machen, um die erforderlichen Kenntnisse für die Durchführung der jeweiligen Aufgaben zu erwerben.
Die rechtliche Basis dafür bilden für

  • Betriebsräte - § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Personalräte -  § 42 Abs. 5 LPVG NRW oder § 46 Abs. 6 BPersVG
  • Mitglieder der MAV - § 19 Abs. 3 MVG-EKD
  • Schwerbehindertenvertretungen - § 179 Abs. 4 S. 3 und 4 SGB IX

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Mitglieder der Interessenvertretung für die Teilnahme an derartigen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht sowie von sämtlichen anfallenden Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) freizustellen.

Freistellung für Online-Seminare

Onlineseminare haben für betriebliche Interessenvertretungen unter Coronabedingungen eine neue Bedeutung erlangt. Aber welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für die Teilnahme an Onlineseminaren? Die gesetzlichen Regelungen sind lange vor der Entwicklung derartiger Seminarangebote entstanden. Ist z.B. ein Beschluss, der für ein Präsenzseminar gefasst wurde, auch für das Seminar gültig, wenn es dann online stattfindet?  Der Freistellungsratgeber des DGB-Bildungswerks NRW gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was zeichnet die TBS-Seminare aus?

Die ReferentInnen der TBS NRW kennen die Praxis der Arbeit des Betriebsrats und der Personalvertretung. Als BeraterInnen der betrieblichen Interessenvertretung sind sie beteiligt an der Entwicklung betrieblicher Lösungen und unterstützen den Betriebsrat, die Personalvertretung und die Mitarbeitervertretung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und der Gestaltung guter Arbeit.Erfahrungen aus rund 300 Betriebsberatungen pro Jahr fließen in die Gestaltung der TBS-Seminare ein.

Intensiver Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen, professionelle Seminarunterlagen und die Möglichkeit einer Nachbetreuung runden das Angebot ab. Die Erfahrungen der Teilnehmenden werden aufgegriffen und gemeinsam betriebliche Handlungsstrategien für den Betriebsrat, Personalrat und die Mitarbeitervertretung entwickelt.

Aktuelles Seminarprogramm

Die TBS NRW bietet zahlreiche Seminare gemeinsam mit Partnern an. In Zusammenarbeit mit dem DGB Bildungswerk NRW und den Einzelgewerkschaften entwickeln wir Seminarprogramme, die fachliches Know-how, betriebliche Praxis und die Interessen der Teilnehmenden optimal miteinander verbinden.  Mehr Informationen zu dem Seminarprogramm "von profis für profis" in Kooperation mit dem DGB Bildungswerk NRW erhalten Sie hier.

Inhouse-Seminare für die Interessenvertretung

Sie möchten gerne ein auf die Bedarfe Ihres Gremiums abgestimmtes Seminar in Ihrem Betrieb durchführen? Die Inhouse-Seminare der TBS bieten flexible Lösungen für indi­viduelle Anforderungen.

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Von Profis für Profis

Das Seminarprogramm 2021 "von profis für profis" als Broschüre.

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