Beratung - Weiterbildung - Information für Interessenvertretungen

Transformation gestalten – Orientierung für Interessenvertretungen

Transformation gestalten – Beschäftigung sichern 
Orientierung für Arbeitnehmervertretungen 

Informationen zum neuen TBS-Projekt 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein neues Beratungsangebot auf den Weg gebracht. 

An wen richtet sich das Angebot? 

Unterstützt werden Betriebsratsgremien und Mitarbeitervertretungen, die sich im Rahmen anstehender Transformationsprozesse für eine zukunftsorientierte Beschäftigungssicherung einsetzen wollen. 

Um was geht es? 

Der Veränderungsdruck auf Unternehmen ist hoch und dies wird auch nach Corona so bleiben. Nicht wenige Betriebe ahnen, dass ihr Geschäftsmodell in Schwierigkeiten gerät oder sogar auf eine Sackgasse zusteuert, wenn sie jetzt nicht den Wandel einleiten. Um nur einige Beispiele für den Transformationsbedarf zu nennen: 

  • Jahrelang wurden teure Lagerkapazitäten heruntergefahren, Logistikprozesse auf den Punkt optimiert und Produktionsprozesse immer enger getaktet.  Jetzt erleben wir extrem hohe Einkaufspreise und Lieferkettenstörungen.  

  • Wer zukunftsfähig sein will, muss auf neue Rohstoffe und Energieformen umstellen. Mit Blick auf die gesetzlichen Klimaschutz-Anforderungen fragen auch immer mehr Investoren nach den konkreten Umbauplänen von Unternehmen.  

  • Der Digitalisierungsdruck bleibt unverändert hoch. Es kommt zu enormen Veränderungen der Arbeitsprozesse, betrieblicher Strukturen und natürlich auch der Qualifikationsanforderungen.  

Was beinhaltet das Angebot? 

Das Projekt finanziert die schnelle und unbürokratische Hinzuziehung von sachverständigen Berater:innen der TBS NRW. Der Umfang reicht je nach Bedarf von Kurzberatungen bis hin zur Unterstützung im Umfang mehrerer Beratungstage.  

Gerne unterstützen wir Sie als Arbeitnehmervertretung dabei, betriebliche Transformationsbedarfe zu erkennen und Transformationsprozesse kompetent und ganz konkret mitzugestalten. 

Dies gilt übrigens auch für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung selbst. Denn z. B. die Einführung digital-gestützter Gremienarbeit sowie die Entwicklung passender Beteiligungsstrategien für Beschäftigte nimmt rasant an Bedeutung zu.  

Wie kommt man an die Beratungsunterstützung? 

Das TBS Projektbüro berät zu den Möglichkeiten der Beratungsunterstützung. Durchgeführt wird die Beratung durch kompetente Berater*innen der TBS - möglichst unter enger Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft. 

Die Kosten der Beratung werden durch das Projekt getragen.  

Das Projekt ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit einer Laufzeit bis 31. März 2023. Die TBS ist mit der Umsetzung beauftragt. 

 


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds / REACT-EU als Teil der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie.

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Dr. Christoph Grüninger

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