Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. Für Bildschirmarbeitsplätze werden die Anforderungen durch die Bildschirmarbeitsverordnung beschrieben.
Der Ergonomie-Prüfer hilft bei der Umsetzung dieser Anforderungen, in dem diese allgemeinen Anforderungen durch Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, Normen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse konkretisiert werden.
Zur Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen.
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