Die Beurteilungen von Gefährdungen am Arbeitsplatz sind nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Aufgabe, welche die Arbeitgeber zu erfüllen haben. Personal- und Betriebsräte, sowie Mitarbeitervertretungen sind dabei in der Mitbestimmung und können in der Regel bei den Verfahren und bei den Durchführungen mit gestalten. Welche Gefahren zum Tragen kommen können, hängt von der Arbeit bzw. vom Arbeitsplatz ab. Die Gefahren in der Produktion sind natürlich andere als die an einem Bildschirmarbeitsplatz. Für den Letzteren hat die TBS das verbreitete ABETO Verfahren entwickelt. Neben Fragebögen zur psychischen Belastung beinhaltet das Verfahren unter anderem auch Lärm- und Lichtmessungen. Die TBS hat hierzu eine APP für Smartphones veröffentlicht. Neben verschiedenen Fragebögen sind auch einige Messungen von Raumumgebungen möglich.
Dabei ist zu beachten, dass die Ergebnisse ausschließlich orientierenden Charakter haben und eine professionelle Beurteilung durch Fachkräfte im Arbeitsschutz nicht ersetzen können.
Unterstützung bieten dabei die TBS Regionalstellen oder nutzen sie unser Kontaktformular